Wie funktioniert das System der Lebensmittelsicherheit? Wie ist es organisiert und welche Ziele, Prinzipi ...
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Strategien der Lebensmittelsicherheit
Strategien der Lebensmittelsicherheit
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Mehr Transparenz beim Restaurantbesuch
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Vorsicht Falle: Stromverkäufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus
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Deutsche Bank Kunden können das Entgelt für den Zwangskontoauszug zurückfordern
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Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen
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TWS Helvetia ohne Insolvenzschutz
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Dach gedämmt, Geld gespart
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TelDaFax: Insolvenzverfahren eröffnet!
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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
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Direktzahlungen
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Übertragung von Milchquoten flexibler und einfacher
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Einheitliche Gemeinsame Marktorganisation
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Schutz von Herkunftsbezeichnungen und traditionellen SpezialitätenNürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler oder Thüringer Rostbratwurst – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt. Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie auch garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden. Die EU-Gütezeichen „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) und „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Welche Produkte aus Deutschland diese Gütesiegel tragen oder sie beantragt haben, können Sie in der von der EU geführten DOOR-Datenbank einsehen. Herkunftsbezeichnungen Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Schutz von Herkunftsbezeichnungen und traditionellen SpezialitätenNürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler oder Thüringer Rostbratwurst – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt. Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie auch garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden. Die EU-Gütezeichen „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) und „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Welche Produkte aus Deutschland diese Gütesiegel tragen oder sie beantragt haben, können Sie in der von der EU geführten DOOR-Datenbank einsehen. Herkunftsbezeichnungen Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
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Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
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Die Welthandelsorganisation (WTO)
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